● Beratung zu Fragen im öffentlichen Baurecht, Abgabenrecht und Kommunalrecht
● Beratung und rechtliche Begleitung bei allen Fragen der Baurechtschaffung, auch im Zusammenhang mit Kostenübernahme- und Abgabenregelungen
● Gestaltung von öffentlich-rechtlichen Verträgen über Bauleitplanung, Erschließung und Durchführung von Bauvorhaben
● Beratung und rechtliche Betreuung in Genehmigungsverfahren und Streitfällen zu Vorhabenzulassungen
● Führen von gerichtlichen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
BAULEITPLANUNG, ZULASSUNGSVERFAHREN VON BAUVORHABEN, BODENORDNUNG UND ERSCHLIEßUNG,
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VERTRÄGE, RECHTSFRAGEN ZUM GESAMTEN UMWELTRECHT, ABGABENRECHT, KOMMUNALRECHT
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